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Anwälte für Arbeitsrecht in Germering für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Germering & Umgebung mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

11 Anwälte im 40 km Umkreis von Germering
Rechtsanwalt Dr. iur. Eckhart Jung Puchheim
Rechtsanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jung und O'Hara-Jung
Bürgermeister-Müller-Straße 2, 82178 Puchheim
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Rechtsanwalt Peter Blaumoser Gilching
Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Waldstraße 1a, 82205 Gilching
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Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Kupka München
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Kupka
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Boschetsrieder Straße 67, 81379 München
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Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen München
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Dr. Huber Dr. Olsen Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sonnenstraße 32 (Sendlinger Tor), 80331 München
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Rechtsanwältin Sabine Feller München
Rechtsanwältin Sabine Feller
Kanzlei-Studio Legale Feller
Rechtsanwältin und avvocato · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Fachanwältin für Versicherungsrecht · Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Dom-Pedro-Straße 17, 80637 München
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Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid Dachau
Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Münchner Straße 12, 85221 Dachau
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Rechtsanwalt Andreas Reicheneder München
Rechtsanwalt Andreas Reicheneder
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schlierseestraße 73, 81539 München
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Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys Starnberg
Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zweigstraße 1, 82319 Starnberg
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Rechtsanwältin Susanne Rieder Wolfratshausen
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Susanne Rieder
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 15, 82515 Wolfratshausen
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Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Germering
Bauingenieure auf der Baustelle
Bauingenieure auf der Baustelle ©freepik - mko

Das Arbeitsrecht

Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Eine Schwangere wird z.B. durch den Mutterschutz geschützt. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dann gibt es für den Mindestlohn ein weiteres Regelwerk, das MiLoG. Die Lohnuntergrenzen für den Bereich Zeitarbeit sind denen des Mindestlohns sehr ähnlich. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Eine Scheinselbständigkeit muss übrigens nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch aus sozialrechtlicher Sicht abgeklärt werden.

Corona im Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Dann ist es vorübergehend möglich sich telefonisch krankschreiben zu lassen und es gibt den § 27 BEEG mit seinen Sonderregelungen zum Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegtArbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Ein Arbeitsvertrag muss nicht notwendiger Weise lang sein, er kommt schon mit wenigen, das Arbeitsverhältnis umschreibenden, Angaben aus. Der ausführliche, schriftliche Arbeitsvertrag ist aber immer die beste Wahl. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Formulierungen in Arbeitsverträgen sind meist standardisiert und es ist sehr einfach und unkompliziert eine Vorlage zu nützen. Sind sich die beiden Vertragsparteien über die genaue Arbeitsplatzbeschreibung und Regelungen wie Arbeits- und Probezeit und auch Urlaub einig geworden, so ergänzt man dies im Arbeitsvertrag. Die Bezahlung, also das Gehalt, inklusive sämtlicher Extras wie Weihnachtsgeld und Erfolgsbeteiligungen muss klar im Vertrag definiert sein. Ebenso der Urlaubsanspruch. Hier sind auch die Betriebsrente, vermögenswirksame oder sonstige freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu ergänzen. Ist der Umgang mit privatem Surfen oder Telefonieren am Arbeitsplatz vertraglich geregelt, so gibt es später weniger Streitpunkte. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Wahrung von Firmengeheimnissen, das sind Themen, die für den Arbeitgeber Bedeutung haben. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Ein richterliches Urteil kann so schneller und gerechter getroffen werden. Kontaktieren Sie im Streitfall einen Anwalt für Arbeitsrecht in Germering.

Befristete Arbeitsverträge

Unterschrift unter einen befristeten ArbeitsvertragUnterschrift unter einen befristeten Arbeitsvertrag Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt den befristeten Arbeitsvertrag. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten einen Arbeitsvertrag zu befristen. Diese sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Eine Zweckbefristung dient der Erfüllung eines bestimmten Zieles, eine Zeitbefristung hat einen Zeitpunkt gesetzt der das Arbeitsverhältnis beendet. Eine zeitliche Befristung wird meist mit Angabe eines Sachgrundes geschlossen. Wer Personal aufstocken will, aber noch nicht sicher ist, ob eine Stelle sich dauerhaft lohnt, greift gerne auf befristete Verträge zurück. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte - und zwar vor der Unterschrift! Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Ein zusätzlicher Anreiz ein befristetes Arbeitsangebot anzunehmen ist die Aussicht im Unternehmen eine dauerhafte Anstellung zu finden. Zusätzlich besteht die Aussicht intern zu wechseln und so zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu gelangen. Firmen entscheiden sich oft aus mehreren Gründen für einen befristeten Arbeitsvertrag. So kann eine schwankende Auftragslage langfristige finanzielle Bindungen problematisch werden lassen. Überdies kann die Qualifikation des befristet Angestellten über einen längeren Zeitraum begutachtet werden.

Eine wichtige Frage: wie oft darf verlängert werden?

Hand mit Kugelschreiber unterzeichnet VertragHand mit Kugelschreiber unterzeichnet Vertrag Ist eine zeitliche Befristung nicht sachgebunden, sondern sachgrundlos, so muss sie in den meisten Fällen nach zwei Jahren enden, so steht es im Gesetz. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags - etwa die vereinbarte Stundenzahl. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz

schockierte Frau wegen Kündigungsschreibenschockierte Frau wegen Kündigungsschreiben Ein Arbeitsvertrag ist wie alle anderen Verträge auch kündbar. Welche Bestimmungen für die Kündigung gelten, kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. In den Schutz des Kündigungsschutzes kommt ein Arbeitnehmer allerdings erst in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Um eine Existenzbedrohung zu verhindern sollen die Arbeitnehmer so vor sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Das Kündigungsschutzgesetz lässt laut § 1 Absatz 2 nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen zu. Rund um das Thema Kündigungsschutz kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ihre Mandanten rechtssicher beraten und weiterhelfen.

Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.

deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtischdeprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Ist man der Meinung, dies trifft auf die eigene Kündigung nicht zu, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Für einige Personengruppen, wie Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder, werdende Mütter oder auch Mütter und Väter in der Erziehungszeit gilt ein Sonderkündigungsschutz. Die Grundlage dieses Schutzes beruht auf dem Amt, welches sie im Betrieb innehaben (Betriebsräte) oder auf der persönlichen Lebenssituation. Ähnlich wie bei einer fristlosen Kündigung, bedarf es bei diesen Personengruppen eines wichtigen Kündigungsgrundes. So ist eine Kündigung bei Sonderkündigungsschutz oft nicht ohne Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann seinem Mandanten versierte Hilfe bieten, wenn es eine Kündigungsschutzklage im Raum steht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

verzweifelter Mann über Aktenordnerverzweifelter Mann über Aktenordner Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für das Unternehmen gelten etwas kompliziertere Bedingungen. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Danach gelten Kündigungsfristen, die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Haben Sie eine Kündigung erhalten ist es immer wichtig einen Blick in die Verträge zu werfen und zu kontrollieren ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde. Auch bei Unklarheiten dieser oder anderer Angelegenheiten, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht in Germering rechtssicher, bereits mit seiner Ersteinschätzung der Situation weiter.

Die außerordentliche Kündigung

Frau verlässt ihren ArbeitsplatzFrau verlässt ihren Arbeitsplatz Die außerordentliche Kündigung ist besser bekannt als fristlose Kündigung und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit exzessiv PC-, Internet- oder E-Mail für Privates, oder löscht er Daten um dem Arbeitgeber den Zugriff darauf zu nehmen sind genauso anerkannte Gründe wie Drogenkonsum, Diebstahl des Arbeitgebers oder Mobbing. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Germering beraten. Außerordentlich kündigen kann auch der Arbeitnehmer. Auch er braucht einen triftigen Grund und auch er muss evtl. den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Eine Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, bietet Mandanten mit ihren Problemen eine erste Orientierung.

Das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis erhält FirmenstempelArbeitszeugnis erhält Firmenstempel Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. So will es der Gesetzgeber. Man findet dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Ein Arbeitszeugnis kann einfach oder qualifiziert erstellt werden. Meist ist es jedoch das qualifizierte Zeugnis, das ausgestellt wird. Dieses hat wohlwollend auszufallen und die Gesamtbewertung befriedigend sei vom Arbeitnehmer zu akzeptieren, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein "stets" vor einer "vollen Zufriedenheit", würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Ist man sich nicht sicher, ob ein erhaltenes Zeugnis wirklich wohlwollend ist, sollte man dies einem Arbeitsrechtler anvertrauen. Um ganz sicher zu sein, dass das Zeugnis keine schlechten Bewertungen beinhält, ist dies der einfachste und zugleich sicherste Weg. Ein vernichtendes Arbeitszeugnis über die erbrachte Leistung bzw. Tätigkeit, ist einem fehlenden Zeugnis gleichzustellen, denn die beruflichen Zukunftsaussichten werden in beiden Fällen schlechter sein. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Germering oder Ihrer Nähe.

Warum zum Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. Der Anwalt hilft kompetent bei bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei drohender Entlassung wegen vermeintlichem Fehlverhalten sowie auch bei anderen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Dem Mandanten ist die anwaltliche Vertretung eine große Hilfe und Erleichterung. Der Anwalt für Arbeitsrecht kann mit seiner Arbeit und Erfahrung Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?

Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.

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