Anwalt Amtsgericht München Isarvorstadt
Süßes, sonst gibt´s Saures! An Halloween ist es für Kinder und Jugendliche Brauch, Süßigkeiten an den Haustüren einzusammeln oder anderen gruselige Streiche zu spielen. Doch so mancher Streich ist nicht nur unlustig, sondern schlichtweg strafbar. Außerdem gilt es die jeweilige Regelung für den "stillen Tag" Allerheiligen zu beachten. Ein Überblick.





Ob auf dem Weg zum Stadion oder nach dem Abpfiff: Nicht nur im Rahmen der EM 2016 machen sogenannte Fußballfans Schlagzeilen wegen Schlägereien, Körperverletzungen oder Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen diese Hooligans rechnen müssen, lesen Sie hier.




