anwaltssuche
Suche

Anwälte für Baurecht in Berlin Schöneberg für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Martin Henke Berlin
Rechtsanwalt Martin Henke
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht/Architektenrecht
Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin
030 - 206 21 75-10
Kontaktformular

Martin Henke, Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Berlin. Ich verstehe mich als moderner Dienstleister spezialisiert auf Bau- und Architektenrecht. Sollten Sie auf diesen Gebieten eine Rechtsberatung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Seite. Meine Kompetenzen. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der FU Berlin. Von 1997 bis 2014 führte ich als selbstständiger Anwalt eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahre 2007 habe ich den Titel »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erlangt. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten. In Zweifelsfällen lohnt es sich, frühzeitig die Rechtslage zu klären. Durch eine verlässliche rechtliche Beurteilung lassen sich Streitigkeiten meist außergerichtlich beilegen. Ist ein Rechtsstreit vor Gericht unvermeidlich, lässt sich dieser am erfolgreichsten durch die gute Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant lösen. Daher vereinbaren wir in aller Regel zunächst einmal einen Termin für ein Gespräch, bei dem wir in aller Ruhe über Ihr ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Berlin Schöneberg
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Unterschrift BauvertragUnterschrift Bauvertrag Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Berlin Schöneberg kommen.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Was tun bei Baumängeln – warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Berlin Schöneberg.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.