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Anwaltssuche für Baurecht in Dortmund Eving

Rechtsanwalt Jörg Tigges Dortmund
Rechtsanwalt Jörg Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund
0231-58445332
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Jörg Tigges – Ihr Fachanwalt für Strafrecht & Familienrecht. Guten Tag! Schön dass sich für meine Profilseite interessieren. Sie suchen rechtlichen Beistand in einer Strafsache? Sie befinden sich im Ermittlungsverfahren, der Hauptverhandlung, in Revision oder in Untersuchungshaft? Ganz gleich ob Umwelt-, Wirtschafts-, Jugend- oder Steuerstrafrecht, ich biete Ihnen die Strafverteidigung, die Sie benötigen. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit. Meine Laufbahn und die Rechtsgebiete, in denen ich Sie unterstütze. Ich bin in Dortmund geboren und besuchte die Ruhr-Universität in Bochum für mein Studium der Rechtswissenschaften. Anschließend war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter ebendieser Universität angestellt und seit 1996 Privatdozent für Strafrecht und Strafprozessrecht. Mein Referendariat legte ich am Landgericht Dortmund ab. Seit 1995 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt in Dortmund. Ich bin Mitglied im DAV und der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht sowie Familienrecht. Im Dortmunder Anwaltverein bin ich Teil des Strafverteidiger-Notdienstes. Ich berate in ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Dortmund Eving
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Dortmund Eving kommen.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Dortmund Eving.

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