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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Mainz Innenstadt finden

Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm Mainz
Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm
Fromm***FMP
Rechtsanwalt
Göttelmannstraße 2, 55130 Mainz
06131 - 22 10 77
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Dr. Markus Fromm, Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht in Mainz. Wenden Sie sich gerne in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts an mich - Sie sind bei mir in guten Händen! Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Sie erreichen mich jederzeit in der Kanzlei. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir im Kanzlei-Sekretariat oder per Kontaktformular auf meinem Profil (gleich hier rechts) eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück! Werdegang und Vita. Nach meinem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften habe ich im Jahr 1980 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und bin seit dieser Zeit als Rechtsanwalt tätig. Ebenfalls im Jahr 1980 habe ich meine Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen. Ich war über mehrere Jahre Syndikusanwalt / Justiziar beim Zweiten Deutschen Fernsehen (1980 bis 1985) in Mainz, ebenso Koordinator zu IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht. Ich habe (neben anderen Mitgliedschaften) die ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Mainz Innenstadt
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Mainz Innenstadt kommen.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer BaustelleBauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Mainz Innenstadt über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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