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Anwalt für Baurecht in Gelsenkirchen Nord

Rechtsanwalt Bernhard Lohaus Gelsenkirchen-Buer
Rechtsanwalt Bernhard Lohaus
Hochstraße 20-22, 45894 Gelsenkirchen-Buer
0209 - 3617635
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Bernhard Lohaus, Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht und Vekehrsrecht in Gelsenkirchen-Buer. Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand in Gelsenkirchen benötigen, bin ich Ihr Ansprechpartner. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen vor allem auf dem Miet-, Bau, Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular auf meinem Profil und ich werde Sie umfassend und kompetent beraten. Worin liegen meine Kompetenzen als Rechtsanwalt. Seit Gründung meiner Kanzlei im Jahre 2001 habe ich zahlreiche Klienten erfolgreich in allen Rechtsgebieten beraten. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich zudem Vorsitzender des Kreisverbandes des Bundes der Wohnungs- und Grundeigentümer BEG. Meine Kanzlei fungiert dabei als örtliche Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Wohnungs-, Haus- und Grundeigentum. Generell liegen meine Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht Vekehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Wie arbeite ich als Rechtsanwalt?. Nachdem Sie einen Termin mit mir vereinbart haben, können Sie mir bei einem ersten Gespräch ihr Anliegen ausführlich erläutern. ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Gelsenkirchen Nord
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Unterschrift BauvertragUnterschrift Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Im öffentlichen Baurecht geht es um Einschränkungen der Baufreiheit und dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Gelsenkirchen Nord und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Das Wichtigste über die Bauabnahme

Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer BaustelleBauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Gelsenkirchen Nord.

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