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Rechtsanwälte für Baurecht in Kreuztal auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries Siegen
Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries
Koblenzer Straße 29, 57072 Siegen
0271-2390236
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Dr. Hermann Fries, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privates Baurecht in Siegen . Ich freue mich, dass Sie den Weg zu meinem Kanzlei-Profil gefunden haben! Bei allen Fragen rund um das Private Baurecht und meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bin ich gerne für Sie da! Ich berate Sie schnell, zuverlässig und kompetent in Fragen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts und des Verkehrsrechts. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch direkt über mein Kanzleitelefon. Hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, sofern Sie mich nicht erreichen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Vita und Werdegang. Ich bin seit dem Jahr 1986 zur Anwaltschaft zugelassen und führe meine eigene Kanzlei bereits seit 1993. Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt hat mich gelehrt, dass neben ausgeprägter Fachkenntnis und Kompetenz auch Empathie und Gelassenheit für die Arbeit eines Rechtsanwaltes wichtig sind. All das finden ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Kreuztal
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Kreuztal.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Bausachverständige erstellen ein GutachtenBausachverständige erstellen ein Gutachten Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Eigenheims. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein Anwalt für Baurecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Kreuztal.

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