anwaltssuche
Suche

Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Mainz Gonsenheim-Mombach

Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm Mainz
Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm
Fromm***FMP
Rechtsanwalt
Göttelmannstraße 2, 55130 Mainz
06131 - 22 10 77
Kontaktformular
(2 Bewertungen)

Dr. Markus Fromm, Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht in Mainz. Wenden Sie sich gerne in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts an mich - Sie sind bei mir in guten Händen! Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Sie erreichen mich jederzeit in der Kanzlei. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir im Kanzlei-Sekretariat oder per Kontaktformular auf meinem Profil (gleich hier rechts) eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück! Werdegang und Vita. Nach meinem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften habe ich im Jahr 1980 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und bin seit dieser Zeit als Rechtsanwalt tätig. Ebenfalls im Jahr 1980 habe ich meine Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen. Ich war über mehrere Jahre Syndikusanwalt / Justiziar beim Zweiten Deutschen Fernsehen (1980 bis 1985) in Mainz, ebenso Koordinator zu IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht. Ich habe (neben anderen Mitgliedschaften) die ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Mainz Gonsenheim-Mombach
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Ein Anwalt für Baurecht in Mainz Gonsenheim-Mombach kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Eigenheims. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Mainz Gonsenheim-Mombach.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.