anwaltssuche
Suche

Ihren Anwalt für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau finden

Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm Mainz
Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm
Fromm***FMP
Rechtsanwalt
Göttelmannstraße 2, 55130 Mainz
06131 - 22 10 77
Kontaktformular
(2 Bewertungen)

Dr. Markus Fromm, Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht in Mainz. Wenden Sie sich gerne in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts an mich - Sie sind bei mir in guten Händen! Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Sie erreichen mich jederzeit in der Kanzlei. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir im Kanzlei-Sekretariat oder per Kontaktformular auf meinem Profil (gleich hier rechts) eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück! Werdegang und Vita. Nach meinem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften habe ich im Jahr 1980 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und bin seit dieser Zeit als Rechtsanwalt tätig. Ebenfalls im Jahr 1980 habe ich meine Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen. Ich war über mehrere Jahre Syndikusanwalt / Justiziar beim Zweiten Deutschen Fernsehen (1980 bis 1985) in Mainz, ebenso Koordinator zu IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht. Ich habe (neben anderen Mitgliedschaften) die ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Ein Anwalt für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Was tun bei Baumängeln – warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.