anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Netphen finden

Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries Siegen
Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries
Koblenzer Straße 29, 57072 Siegen
0271-2390236
Kontaktformular

Dr. Hermann Fries, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privates Baurecht in Siegen . Ich freue mich, dass Sie den Weg zu meinem Kanzlei-Profil gefunden haben! Bei allen Fragen rund um das Private Baurecht und meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bin ich gerne für Sie da! Ich berate Sie schnell, zuverlässig und kompetent in Fragen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts und des Verkehrsrechts. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch direkt über mein Kanzleitelefon. Hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, sofern Sie mich nicht erreichen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Vita und Werdegang. Ich bin seit dem Jahr 1986 zur Anwaltschaft zugelassen und führe meine eigene Kanzlei bereits seit 1993. Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt hat mich gelehrt, dass neben ausgeprägter Fachkenntnis und Kompetenz auch Empathie und Gelassenheit für die Arbeit eines Rechtsanwaltes wichtig sind. All das finden ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Netphen
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Netphen und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Netphen.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.