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Einen Anwalt für Sozialrecht in Saarbrücken Mitte auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Saarbrücken Mitte.
Symbolbild Rechtsanwalt

Anette Diefenbach

Waldstraße 46, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Mischa Dippelhofer

Europaallee 20, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Petra Gerlach

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Paul Richard Gottschalk

Europaallee 20, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Jochen Hell

Europaallee 5, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Stefanie Lisson

Europaallee 31, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Christiane Moll

Ottweilerstraße 46, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Astrid Ommerborn

Neunkircher Straße 190, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Sandra Reich

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Alexander Simon

Bühler Straße 20-28, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
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Katrin Bedersdorfer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Thomas Bernd

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Florian Decker

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Jochen Eisenbeis

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Martin Glasow

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Nicole Gräwer

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Barbara Haupenthal

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Dirk Köhler

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Frank Lauterbach

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Martin Palige

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Christoph Schmidt

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Ralf Schneider

Malstatter Markt 11-13, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Volker Simmer

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
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Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Christoph Clanget

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Haldystraße 8, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Oliver Graj

Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Claus Ochner

Am Kieselhumes 90, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Waldemar Prinz

Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Anne-Kathrin Renz

Schützenstraße 3-5, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Frank Schubert

Bertha-von-Suttner-Straße 3, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Walter Schäfer

Kaiserslauterer Straße 93, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Olena Tereshchenko

Kohlweg 53, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Gregor Theado

Scheidter Straße 2, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Christian Thum

Heidenkopferdell 6, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
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Sabine Altmeyer

Beethovenstraße 13, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
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Jens Barthel

Fachanwalt für Familienrecht
Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
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Kathrin Berger

Fachanwalt für IT-Recht|204
Sulzbachstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
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Josef Brücker

Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
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Marcus Dury

Beethovenstraße 24, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
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Frank Ecker

Fachanwalt für Familienrecht
Beethovenstraße 1, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Saarbrücken Mitte
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.

Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft aufÄltere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.

Bei wem beantragt man Sozialhilfe?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Pfleger helfen einer alten Dame in den RollstuhlPfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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