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Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Clausthal-Zellerfeld finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Clausthal-Zellerfeld.
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Thomas Hänschen

Am Schlagbaum 22, 38678 Clausthal-Zellerfeld

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Clausthal-Zellerfeld
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Hände halten einen Baumjunge Hände halten einen Baum Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes besagt, dass Leistungen erbracht werden sollen, wenn weder sie selbst, noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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