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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialrecht in Lübeck Travemünde

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lübeck Travemünde.
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulf Danckelmann

Am Dreilingsberg 2 a, 23570 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
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Ulrich Krause

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Torstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
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Philip Zeidler

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Torstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
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Regine Elisabeth Kasch

Hauptstraße 22, 23669 Timmendorfer Strand
in 6.8 km Entfernung
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Jan Christoph Kermer

Birkenallee 53, 23669 Timmendorfer Strand
in 6.8 km Entfernung
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Sven Markus Kockel

Steenkamp 21, 23669 Timmendorfer Strand
in 6.8 km Entfernung
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Hildegard Przybyla

Dorfstraße 28 a, 23669 Timmendorfer Strand
in 6.8 km Entfernung
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Ulrich Mark

Alte Schulstraße 2, 23626 Ratekau
in 8.3 km Entfernung
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Christian Viemann

Fachanwalt für Familienrecht
Alte Schulstraße 2, 23626 Ratekau
in 8.3 km Entfernung
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Ahmet Akcelik

Jahnstraße 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Richard Backhaus

Hafenstraße 33, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Andrea Barth-Theise

Fachanwalt für Familienrecht
Am Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Christa-Maria Brennan-Gutsche

Lange Reihe 35, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Susanne Böhm

Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Andres Ende

Adolfstraße 3, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Thomas Gohlke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Adolfstraße 9, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Martin Gollasch

Hafenstraße 33, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Hauke Hilpert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Morten Holdt

Fachanwalt für Strafrecht
Adolfstraße 3, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Jens Hülsebusch

Am Burgfeld 11, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Andreas Ihns

Fachanwalt für Familienrecht
Travermünder Allee 6, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Marcus Janca

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hafenstraße 1 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Manfred Kahl

Hafenstraße 35, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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York Kluge

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Republikplatz 3, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Rolf Krüger

Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Christoph Küchenmeister

Eschenburgstraße 31, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Klaus Lemke

Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Lena Mardfeldt

Republikplatz 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Thomas Christian Meyer

Eschenburgstraße 18 b, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Thomas Motz

Fachanwalt für Medizinrecht
Travemünder Allee 6 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Andreas Müller

Eschenburgstraße 7, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Robert Johannes Nickel

Fachanwalt für Familienrecht
Republikplatz 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Patrick Preuschhoff

Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Matthias Pump

Am Burgfeld 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Kerstin Raber

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Lange Reihe 9, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Olaf Reinecke

Jahnstraße 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Ludmilla Rosmait

Adolfstraße 9, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Birgit Schlichting

Forstmeisterweg 63, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Volker Schmied

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
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Horst Schulz

Travemünder Allee 6 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Lübeck Travemünde
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Arzt gibt ein Herz an eine ältere PersonArzt gibt ein Herz an eine ältere Person Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

ältere Frau sorgt sich um einen Mann mit Hezbeschwerdenältere Frau sorgt sich um einen Mann mit Hezbeschwerden Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

GehhilfeGehhilfe Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

verzweifeltes Mädchen weint an einer Wandverzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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