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Anwalt für Strafrecht in Eppstein

Rechtsanwälte aus Eppstein & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Eppstein
Rechtsanwalt Jan Schulz Bad Homburg
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Siemensstraße 8a, 61352 Bad Homburg
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Eppstein beraten.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Näheres zum BtMG

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Eppstein.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Nehmen Sie als Beschuldigter die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, er ist vor Gericht zwingend erforderlich spätestens wenn es sich um mittelschwere Körperverletzung handelt. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

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