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Ihren Anwalt für Strafrecht in Bebra finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Bebra Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Jochen Kreissl

Reichstraße 3, 36251 Bad Hersfeld
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ullrich Goetjes

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Platzgasse 14, 34286 Spangenberg
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk-Joachim Büchau

Buttlarstraße 7, 36284 Hohenroda
in 20.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Bebra
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einem Spezialgebiet des Strafrechts, dem Jugendstrafrecht, verurteilt. Ordnungswidrigkeiten sind als leichte Gesetzesverstöße (ohne kriminellen Inhalt) zu sehen. Sie gehören somit nicht zum Strafrecht und werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Bebra an.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Stoffe die zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden, dürfen, vorausgesetzt man hat die erteilte Berechtigung, hergestellt oder vertrieben werden. Welche Stoffe das sind, ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. In der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes werden wiederum Mittel aufgeführt, die, obwohl sie eine Suchtgefährdung darstellen, von therapeutischem Nutzen sind. Dies macht sie nicht nur verkehrs- sondern auch verschreibungsfähig. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Ein Anwalt für Strafrecht in Bebra leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Drogen im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Wann liegt Körperverletzung vor?

Körperverletzung begeht man, wenn eine Person einer anderen Person Gesundheitsschädigungen zufügt. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung verjährt im strafrechtlichen Sinne nach fünf Jahren. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Jugendlichen Tätern soll in erster Linie auf erzieherischer Ebene klargemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft einzuhalten sind. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Betrug

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Des weiteren regelt das Strafgesetzbuch auch Computerbetrug. Hier steht die Computermanipulation im Vordergrund.Die Beeinflussung einer Datenverarbeitung stellt eine Täuschungshandlung dar. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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