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Anwaltssuche für Strafrecht in Hannover Nordost

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Hannover Nordost Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mustafa Akbulut

Steintorstraße 6, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Doehring

Aegidientorplatz 2B, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Heister

Ständehausstraße 10/11, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heitmüller

Luisenstraße 5, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Scholl

Kanalstraße 12, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vyacheslav Varavin

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Georgstraße 48, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Waldraff

Sophienstraße 1, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Matuschczyk

Kommandanturstraße 8, 30169 Hannover
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Tanja Brettschneider

Berliner Allee 9-11, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Roland Fritzsch

Fachanwalt für Strafrecht
Hinüberstraße 8, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arvid Mielken

Fachanwalt für Strafrecht|204
Königstraße 45, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bastian Quilitz

Fachanwalt für Strafrecht
Berliner Allee 12, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrey Lepscheew

Podbielskistraße 87, 30177 Hannover
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Muammer Duran

Leo-Sympher-Promenade 65, 30655 Hannover
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Baßler

Hildesheimer Straße 124, 30880 Laatzen
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Thomas Klapproth

Rathausplatz 11, 30823 Garbsen
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexandra Klar-Lützel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Friedrichstraße 17, 31275 Lehrte
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Eickelberg

Von-Alten-Straße 9, 30938 Burgwedel
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Hannover Nordost
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Hannover Nordost beraten.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.

Das BtMG – ein Bundesgesetz

Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Unter Anlage I des BtMG sind, wegen ihres hohen Suchtfaktors, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Anlage III des BtMG führt Medikamente auf, die süchtig machen können aber von therapeutischem Nutzen sind. Als solche sind sie also verkehrs- und verschreibungsfähig. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Hannover Nordost aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Körperverletzung begeht man, wenn eine Person einer anderen Person Gesundheitsschädigungen zufügt. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Mit 10 Jahren ist die Verjährungsfrist angesetzt bei Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer, oder gefährlicher Körperverletzung. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Sogenannte Fake-Shops bieten per Internet Waren an, die sie nicht besitzen, verleiten gutgläubige Kunden durch Angebote zum Kauf und verlangen Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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