anwaltssuche
Suche

Rechtsanwalt für Strafrecht in Isernhagen

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Isernhagen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Eickelberg

Von-Alten-Straße 9, 30938 Burgwedel
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Muammer Duran

Leo-Sympher-Promenade 65, 30655 Hannover
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrey Lepscheew

Podbielskistraße 87, 30177 Hannover
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tanja Brettschneider

Berliner Allee 9-11, 30175 Hannover
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Fritzsch

Fachanwalt für Strafrecht
Hinüberstraße 8, 30175 Hannover
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arvid Mielken

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Königstraße 45, 30175 Hannover
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bastian Quilitz

Fachanwalt für Strafrecht
Berliner Allee 12, 30175 Hannover
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mustafa Akbulut

Steintorstraße 6, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Doehring

Aegidientorplatz 2B, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Heister

Ständehausstraße 10/11, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heitmüller

Luisenstraße 5, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Scholl

Kanalstraße 12, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vyacheslav Varavin

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Georgstraße 48, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Waldraff

Sophienstraße 1, 30159 Hannover
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Matuschczyk

Kommandanturstraße 8, 30169 Hannover
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Klapproth

Rathausplatz 11, 30823 Garbsen
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexandra Klar-Lützel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Friedrichstraße 17, 31275 Lehrte
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Baßler

Hildesheimer Straße 124, 30880 Laatzen
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Isernhagen
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Ordnungswidrigkeiten sind als leichte Gesetzesverstöße (ohne kriminellen Inhalt) zu sehen. Sie gehören somit nicht zum Strafrecht und werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Ein Anwalt für Strafrecht in Isernhagen bietet Sicherheit.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Näheres zum BtMG

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Isernhagen.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was ist Betrug?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.