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Anwälte für Sozialrecht in Kirchheim für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Kirchheim.
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Manfred Diebel

Schlitzer Straße 1, 36272 Niederaula
in 4.0 km Entfernung
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Alfred Böhler

Dudenstraße 1, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Karl Herbert Cohnen

Fachanwalt für Erbrecht
Badestube 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Jochen Kreissl

Reichstraße 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Köhler

Gerwigstraße 4 a, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Daniela Morbach

Fachanwalt für Strafrecht|204
Reichstraße 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Constanze Ried

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Badestube 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Michael Sauerwein

Dudenstraße 23, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Manuela Trost

Hainstraße 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Gabi Viehmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Reichstraße 3, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Andreas Weber

Eichhofstraße 8, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Sebastian Daniel Winkler

Neumarkt 16, 36251 Bad Hersfeld
in 10.0 km Entfernung
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Lars Gebauer

Am Leimen 11, 36286 Neuenstein
in 11.3 km Entfernung
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Morris Weisheit

Fachanwalt für Familienrecht
Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen
in 16.5 km Entfernung
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Carolin Degelmann

Fachanwalt für Familienrecht
Fürsteneckerstraße 2, 36132 Eiterfeld
in 18.3 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Kirchheim
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Hand eines blinden KindesHand eines blinden Kindes Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.

Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.

Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer verschenkt BlumenRollstuhlfahrer verschenkt Blumen Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.

Wenn guter Rat teuer ist

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.

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