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Rechtsanwältin Stefani Gromes Darmstadt
Rechtsanwältin Stefani Gromes
Rossmann Gromes Püchner
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Das SGB II regelt diese Fälle. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau hilft Rollstuhlfahrerinjunge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaskemännlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau mit Krebsleiden in der OnkologieFrau mit Krebsleiden in der Onkologie Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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