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Ihren Anwalt für Sozialrecht in Waldkirch finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Waldkirch.
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Michael B. Frommherz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
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Heike Jürges

Gutenbergstraße 4, 79183 Waldkirch
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Werner B. Karlin

Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
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Bernd Kasper

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
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Ralf Müller-Faiß

Friedhofstraße 13, 79183 Waldkirch
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Rüdiger Schirmeister

Freiburger Straße 35, 79183 Waldkirch
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Rainer Schuhmacher

Schulstraße 14, 79183 Waldkirch
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Marcus Schätzle

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
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Michael Thoma

Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
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Armin Welteroth

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Waldkirch
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Arzt spricht mit schwangerer FrauArzt spricht mit schwangerer Frau Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Obdachloser ohne SchuheObdachloser ohne Schuhe Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? verzweifelter Sozialfallverzweifelter Sozialfall Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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