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Ihren Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3 finden

Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M. Düsseldorf
Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Böke Rechtsanwälte
Malkastenstraße 2, 40211 Düsseldorf
0211 - 95 78 59 78
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Carsten Böke, LL.M., Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zum Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht haben. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, damit ich Ihre Fragen beantworten kann oder Ihnen zu einer Problemlösung verhelfe. Dafür stehe ich Ihnen gerichtlich und auch außergerichtlich kompetent zur Seite. Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Nach meinem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) begann ich meine zusätzliche Ausbildung zum Juristen, die ich im Jahre 2000 erfolgreich beendete. Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Durch den zusätzlichen LL.M., einem Masterstudiengang im Immobilienrecht, und weiteren Tätigkeiten in Kanzleien, habe ich meine Qualifikationen immer weiter ausbauen können. Zudem habe ich im Bau-/ Architektenrecht sowie im Vergaberecht den Fachanwaltstitel erlangt. Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und halte Vorträge zum Vergabe- und Baurecht. Was sind häufige Tätigkeitsbereiche im Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht?. Ich möchte ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3.

Die Bauabnahme

Architekt und Bauleiter lesen ein ProtokollArchitekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Viele Baumängel treten immer wieder auf. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3 oder in der Nähe.

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