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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3

Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M. Düsseldorf
Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Böke Rechtsanwälte
Malkastenstraße 2, 40211 Düsseldorf
0211 - 95 78 59 78
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Carsten Böke, LL.M., Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zum Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht haben. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, damit ich Ihre Fragen beantworten kann oder Ihnen zu einer Problemlösung verhelfe. Dafür stehe ich Ihnen gerichtlich und auch außergerichtlich kompetent zur Seite. Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Nach meinem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) begann ich meine zusätzliche Ausbildung zum Juristen, die ich im Jahre 2000 erfolgreich beendete. Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Durch den zusätzlichen LL.M., einem Masterstudiengang im Immobilienrecht, und weiteren Tätigkeiten in Kanzleien, habe ich meine Qualifikationen immer weiter ausbauen können. Zudem habe ich im Bau-/ Architektenrecht sowie im Vergaberecht den Fachanwaltstitel erlangt. Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und halte Vorträge zum Vergabe- und Baurecht. Was sind häufige Tätigkeitsbereiche im Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht?. Ich möchte ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Architekt und Bauleiter lesen ein ProtokollArchitekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Eigenheims. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Viele Baumängel treten immer wieder auf. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 3.

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