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Anwälte für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 5 für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M. Düsseldorf
Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Böke Rechtsanwälte
Malkastenstraße 2, 40211 Düsseldorf
0211 - 95 78 59 78
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Carsten Böke, LL.M., Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zum Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht haben. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, damit ich Ihre Fragen beantworten kann oder Ihnen zu einer Problemlösung verhelfe. Dafür stehe ich Ihnen gerichtlich und auch außergerichtlich kompetent zur Seite. Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht. Nach meinem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) begann ich meine zusätzliche Ausbildung zum Juristen, die ich im Jahre 2000 erfolgreich beendete. Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Durch den zusätzlichen LL.M., einem Masterstudiengang im Immobilienrecht, und weiteren Tätigkeiten in Kanzleien, habe ich meine Qualifikationen immer weiter ausbauen können. Zudem habe ich im Bau-/ Architektenrecht sowie im Vergaberecht den Fachanwaltstitel erlangt. Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und halte Vorträge zum Vergabe- und Baurecht. Was sind häufige Tätigkeitsbereiche im Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht?. Ich möchte ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 5 kommen.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Der Bauherr bezieht das Haus. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 5.

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