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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Stockach finden

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth Überlingen
Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth
Dr. Wachsmuth & Coll.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verwaltungsrecht · Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Am Schättlisberg 7, 88662 Überlingen
07551 - 301 0914
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Dr. Barbara Wachsmuth, Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Sie haben Fragen zum Verwaltungsrecht, Baurecht oder Architektenrecht? Ich helfe Ihnen dabei gerne weiter! Sie können mich dazu ganz einfach über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte erreichen. Wir werden eine gemeinsame Problemlösung finden, damit Ihre Sorgen der Vergangenheit angehören. Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Nach meinem 2. Staatsexamen habe ich bereits die Leitung für das Rechtsamt einer großen Kreisstadt übernommen und übte in dieser Zeit auch das Amt der Stadtrechtsrätin aus. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwältin 1994 habe ich schon kurze Zeit später meinen Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht verliehen bekommen und seit 2015 meinen zweiten Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Neben der Praxiserfahrung konnte ich durch diese zusätzlichen Ausbildungen meine Kenntnisse in den genannten Bereichen ausbauen, die mich zu einer Spezialistin auf diesem Gebiet machen. Bei der Klärung Ihrer Fragen steht Ihnen somit ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Stockach.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Gruppenbild von BauingenieurenGruppenbild von Bauingenieuren Viele Baumängel treten immer wieder auf. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Stockach in Anspruch.

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