Anwälte für Sozialrecht in Kassel Nord für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Kassel Nord.Frank Müller
Rothfelsstraße 1, 34127 Kasselin 0.9 km Entfernung
Joanna C. Wolski
Rohrwiesenstraße 9 b, 34127 Kasselin 0.9 km Entfernung
Holger Adolph
Friedrich-Ebert-Straße 127, 34119 Kasselin 2.2 km Entfernung
Michael Goldbach
Wilhelmshöher Allee 202, 34119 Kasselin 2.2 km Entfernung
Paul Christopher Johannes
Wilhelmshöher Allee 162, 34119 Kasselin 2.2 km Entfernung
Guillaume Koschella
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtQuerallee 38, 34119 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Lars David Rosinsky
Wilhelmshöher Allee 202, 34119 Kasselin 2.2 km Entfernung
Dietrich Berding
Fachanwalt für SozialrechtFriedrichsplatz 8, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Guido Bockamp
Karthäuserstraße 7-9, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Frank-Rainer Bondzio
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wilhelmshöher Allee 9 a, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Wilfried Bonnet
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Wilhelmsstraße 5, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Gotthard Brand
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Humboldtstraße 4, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Holger Brandl
Obere Königsstraße 1, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Axel Braunholz
Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Mark Oliver Brendel
Fachanwalt für ArbeitsrechtWilhelmshöher Allee 9 a, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Hardy Busse
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wilhelmshöher Allee 23, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Claus Decker
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Opernstraße 11-13, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Axel Dohmann
Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Hans-Georg Duch
Wilhelmstraße 5, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Andrea Eggert
Kölnische Straße 5, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Jürgen Eichel
Friedrich-Ebert-Straße 45, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Dietmar Engel
Wilhelmstraße 6, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Jorg Estorf
Fachanwalt für Strafrecht|6538Untere Königsstraße 50 A, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Wolfgang Eysel
Friedrich-Ebert-Straße 3, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Frank Fett
Friedrich-Ebert-Straße 3, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Christian Franz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Königstor 23, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Kathrin Fuchs
Friedrichsstraße 18, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Stefan Gillessen
Ständeplatz 2, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Thomas Glatthaar
Obere Königsstraße 19, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Gloria-Eilike Gleim
Königstor 23, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Andrea Goldschmidt
Schlangenweg 26, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Friedrich Grote
Königstor 28, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Michael Gutsch
Fachanwalt für SozialrechtObere Königsstraße 19, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Rainer Gutsche
Fachanwalt für Familienrecht|6538Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Klaus-Uwe Haake
Königstor 2, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Daniel Haas
Opernstraße 11-13, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Bernd Hagelgans
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538Kleine Rosenstraße 1-3, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Katharina Heinecke
Friedrich-Engels-Straße 3, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Miriam Helmerich
Opernstraße 2, 34117 Kasselin 2.2 km Entfernung
Annika Hergesell
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel
in 2.2 km Entfernung
Das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Hand eines blinden Kindes Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
ältere Frau sorgt sich um einen Mann mit Hezbeschwerden Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Krankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Pfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Rollstuhlfahrer Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige alte Frau Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.Wenn guter Rat teuer ist
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? verzweifelter Sozialfall Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.