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Rechtsanwalt Jan Schulz Bad Homburg
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Während der Probezeit gelten strenge Regeln

Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.

Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Hier ein kurzer Überblick über die Promille-Grenzen im EU-Ausland. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Reise über eventuell veränderte Grenzwerte informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Radargerät von vorneRadargerät von vorne Die Rückgabe des Führerscheines ist meist an die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) gebunden. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht

junge Frau wird von einem Polizisten belehrtjunge Frau wird von einem Polizisten belehrt Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Das Verkehrszivilrecht

Arm im Gips nach einem VerkehrsunfallArm im Gips nach einem Verkehrsunfall Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.

Das Verkehrsverwaltungsrecht

Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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