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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Halstenbek

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2 Anwälte im 40 km Umkreis von Halstenbek
Rechtsanwalt Jens Schlünsen Norderstedt
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Offermanns & Coll.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ulzburger Straße 453, 22846 Norderstedt
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen GetränkenAutoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.

Die MPU

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Die Rückgabe des Führerscheines ist meist an die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) gebunden. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Der Teilbereich Verkehrsstrafrecht

Schaden an einer StoßstangeSchaden an einer Stoßstange Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme einer UnterschenkelfrakturRöntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.

Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.

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