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Rechtsanwalt Jan Pannenbecker Wesel
Rechtsanwalt Jan Pannenbecker
Pannenbecker, Decka & Kollegen, Rechtsanwälte und Notar
Rechtsanwalt und Notar · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Baustraße 8, 46483 Wesel
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

PKW rutscht unter eine LKWPKW rutscht unter eine LKW Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.

Der Führerschein auf Probe und das Gesetz

Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. In der Probezeit wird ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nach schwerwiegendem A-Verstoß oder weniger schwerwiegendem B-Verstoß beurteilt. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen GetränkenAutoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.

MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten FahhradFahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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