Rechtsanwälte und Kanzleien für Verkehrsrecht in Radibor finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Radibor.Katja Baumann
Mättigstraße 35, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maik Doms
Mättigstraße 37, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Barbara Fetten
Bahnhofstraße 17, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Andreas Horn
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephan Michael Höhne
Wallstraße 15, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Ronny Kolbe
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Alexander Krautz
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Heike Krell
Martin-Hoop-Straße 22, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Frank Mehlhose
Löbauer Straße 5, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Reinfried Menschner
Dr.-Rohr-Straße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Juliane Metzner-Doring
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Nico Michalowski
Hauptmarkt 9, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Matthias Natusch
Fachanwalt für SozialrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dorothea Neff
Fachanwalt für FamilienrechtMättigstraße 35, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Nicole Oriwol
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Romeo Pusch
Tuchmacher Straße 21, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephanie Queißer
Fachanwalt für FamilienrechtKurt-Pchalek-Straße 27, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Norman Retzlaff
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Steffen Schneider
Mättigstraße 27, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Silvio Schütze
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Roman Sommer
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Andreas Suchy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mättigstraße 39, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Boris Vitzky
Fachanwalt für SozialrechtWallstraße 14, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Reinhard Voigt
Tuchmacherstraße 13, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Herbert Winter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dietmar Gottlöber
Skaskaer Weg 27, 01920 Oßlingin 10.6 km Entfernung
David Robel
Friedensstraße 5, 01920 Crostwitzin 10.6 km Entfernung
Katja Felix
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Jochen Helbig
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Lars Stech
Hauptstraße 23, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Bernd Trillenberg
Rosenweg 3, 02681 Wilthenin 18.1 km Entfernung
Axel Kallauch
Oberlausitzer Straße 14, 02733 Cunewaldein 18.5 km Entfernung
Helmut Schwarz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538Hoyerswerdaer Straße 24, 02997 Wittichenau
in 18.8 km Entfernung
Falk Forgbert
Putzkauer Straße 2, 01877 Bischofswerdain 19.9 km Entfernung
Wolfgang Borchert
Fachanwalt für Strafrecht|3456Altmarkt 24, 06712 Zeitz
in 160.8 km Entfernung
Claudia Emmrich
Schillerstraße 9, 06712 Zeitzin 160.8 km Entfernung
Enrico Heinel
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Altenburger Straße 40, 06712 Zeitz
in 160.8 km Entfernung
Heike Kanera
Fachanwalt für Familienrecht|3456Altmarkt 24, 06712 Zeitz
in 160.8 km Entfernung
Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU
Hupender Autofahrer Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist relativ hoch. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts
Polizist befragt eine Autofahrerin Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.
Das Verkehrszivilrecht
eingegipster Fuß mit einer Krücke Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die als Folge eines Unfalles entstehen, gehören in das Rechtsgebiet des Verkehrszivilrechts. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.