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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?

Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.

Alkohol am Steuer im Ausland

Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen GetränkenAutoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU

Radargerät von vorneRadargerät von vorne Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

junge Frau wird von einem Polizisten belehrtjunge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Gebrochener Knöchel mit KnöchelstützeGebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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