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Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Mutterstadt finden

Rechtsanwälte aus Mutterstadt & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

2 Anwälte im 40 km Umkreis von Mutterstadt
Rechtsanwalt Claus Schwerter Bruchsal
Rechtsanwalt Claus Schwerter
Schwerter & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schönbornstraße 33, 76646 Bruchsal
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Mutterstadt an.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Mutterstadt.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Hier handelt es sich dann um eine Freiheitsstrafe zwischen einem halben Jahr bis zu fünf Jahren.

Betrug

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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