anwaltssuche
Suche

Anwalt für Strafrecht in Tangstedt auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Tangstedt & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

2 Anwälte im 40 km Umkreis von Tangstedt
Rechtsanwalt Ralf Stelling Bad Segeberg
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Kurhausstraße 21, 23795 Bad Segeberg
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Strafrecht in Tangstedt
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Tangstedt

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential ohne therapeutischen Nutzen gehören zur Anlage I des BtMG und sind sogenannte nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in Tangstedt.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.