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Ihr Anwalt in Frankenberg (Eder)

4 Anwälte im 40 km Umkreis von Frankenberg (Eder) (Seite 1 von 1)

Rechtsanwalt Manfred Baier Marburg
Rechtsanwalt Manfred Baier
Gustav-Freytag-Straße 12, 35039 Marburg
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Rechtsanwalt Jörg Eckert Marburg
Rechtsanwalt Jörg Eckert
Koch Eckert Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt · Steuerberater
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Rechtsanwalt Frank Baranowski Siegen
Rechtsanwalt Frank Baranowski
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160, 57072 Siegen
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Anwaltssuche in Frankenberg (Eder)
Anwalt Frankenberg (Eder) In Frankenberg (Eder) findet man 35 Rechtsanwälte, davon 15 Frauen. Die Anzahl der Fachanwälte beträgt 9, wovon 3 Frauen sind. Das Arbeitsrecht bearbeiten 5 Juristen. 7 Anwälte und Anwältinnen sind im Familienrecht tätig. 2 Rechtsanwälte vertreten das Erbrecht in Frankenberg (Eder). 7 Anwälte das Miet- und Pachtrecht. Weitere 8 Anwälte praktizieren im Verkehrsrecht.

Der richtige Moment sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen.

Seine Fachkompetenz und Befugnisse sind in einigen Situationen zwingend erforderlich. Einige Gründe im Überblick: Die Rechtslage ist kompliziert Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Frankenberg (Eder) sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.

Der Anwaltszwang vor Gericht

erfahrener Anwalterfahrener Anwalt Wenn die Rechtslage vor Gericht rechtliches Fachwissen erfordert. Eine Partei ohne die Vertretung durch einen Rechtsanwalt würde vor Gericht als nicht erschienen gewertet. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Rechtsanwalt in Frankenberg (Eder) als Prävention Ein Jurist kann beratende Funktion erfüllen, um nicht aus Unwissenheit Fehler zu begehen. Rechtssicher formulierte Schriftstücke, wie Testamente oder Verträge werden durch die Fachkenntnis eines Juristen hieb- und stichfest. Rechtsfehler können mit seiner Hilfe ausgeschlossen werden.

Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft

erfahrene Juristinerfahrene Juristin Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Hier gilt: Staatsanwaltliche Akten dürfen nur von Anwälten eingesehen werden. Der Anwalt in Frankenberg (Eder) hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.

Die Erfolgsaussichten bewerten

Die Risiken einer Klage abwägen, das kann ein Rechtsanwalt durch seine professionelle Einschätzung.

Vergleiche aushandeln

Jurist in einer BesprechungJurist in einer Besprechung Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Außerdem: Es gibt Sicherheit jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich mit der Materie bestens auskennt und sich für einen einsetzt. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwaltes bedarf.

Ein insolventer Gegner.

lächelnder Juristlächelnder Jurist Selbst eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung macht keinen Sinn, wenn der Gegner insolvent ist. Am besten prüft man über das Insolvenzgericht, ob schon erfolglose Vollstreckungen des Kontrahenten bekannt sind. Der Insolvenzverwalter des Gegners wird durch das zuständige Gericht bestimmt. Ihm kann man nun seine offenen Forderungen melden, in der Hoffnung einen Teil rückerstattet zu bekommen. Kosten Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Fehlende Klagebefugnis Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Als unzulässig abgewiesen werden kann eine Klage folglich, wenn dieses Rechtsschutzbedürfnis nicht nachgewiesen werden kann.

Rechtsschutzversicherungen – auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.

Beratungssituation Anwalt MandantBeratungssituation Anwalt Mandant Es gibt unter anderem den Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, je nach Lebenssituation auch einen Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Möchte man sich in mehreren Bereichen absichern, so gibt es auch Kombi-Pakete. Warum eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oft als am wichtigsten erachtet wird, hängt an den schnell sehr hohen Streitwerten um die es bei Unfällen geht. Auch wichtig ist der Berufsrechtsschutz. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Die Police ist nicht als Einzelleistung zu haben, sondern nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz. Nicht so beim Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Jedoch sind Einzelverträge wegen oft hoher Prozesskosten meist deutlich teurer. Am besten schließt man sie in die Privatrechtsschutzversicherung mit ein.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Rechtsanwalt blickt ernstRechtsanwalt blickt ernst Der Schadenszeitpunkt sollte klar mit dem Schadensereignis definiert sein. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Die Versicherung muss dann nur Schäden, die einen Schadenszeitpunkt nach Ablauf dieser Wartefrist haben, bearbeiten. 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur Fälle, deren Aussicht auf Erfolg hoch eingestuft wird. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Da Versicherungen, wie oben bereits erwähnt, nur für Fälle zahlen, deren Schadensereignis nach Vertragsabschluß liegt.

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