Anwalt Mutterschutz Leipzig Süd
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es immer wieder die Frage, ob das An- und Ausziehen von Berufskleidung zur Arbeitszeit gehört und damit vergütet werden muss. Gerichtlicht entschieden wurde, dass die Umkleidezeit eines Arbeitnehmers zur Arbeitszeit zählt, wenn etwa seine Arbeitskleidung stark verunreinigt ist. Für die Zeit, die Polizisten zum An- und Ablegen von Ausrüstungsgegenständen benötigen, darf nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Ausgleich gewährt werden.





Arbeitnehmer sollten im Umgang mit Social Media Plattformen wie Facebook, WhatsApp & Co aufpassen. Immer wieder erfahren Arbeitgeber von unangemessenen Einträgen, was in einigen Fällen zu fristlosen Kündigungen des Arbeitsverhältnisses führte.




