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Anwalt für Erbrecht in Norderstedt auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Norderstedt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Hilgeroth-Schlenker

Am Ochsenzoll 135, 22851 Norderstedt
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Harald Dülsen

Mesterbrooksweg 20 a, 22397 Hamburg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Eggers

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Borcherding

Gartenstraße 7 d, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Borstel

Bahnhofstraße 5, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anja Freier

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Poppenbüttler Hauptstraße 56 a, 22399 Hamburg
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Amélie Gutknecht-Horne

Maike-Harder-Weg 74, 22399 Hamburg
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dietmar Doss

Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernd Herbst

Ohechaussee 10, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Thomas Krüger

Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Soth

Fachanwalt für Erbrecht
Ochsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicole Groß

König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburg
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Irene Behr

Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingo Becker

Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburg
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephanus Stöver

Glissmannweg 1, 22457 Hamburg
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sigrid Haselsberger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Vera Veigl

Saseler Markt 12, 22393 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Karsten Wehncke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Frahmredder 20, 22393 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerold Bischoff

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marc Möller

New York Ring 6, 22297 Hamburg
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Riesner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Duwe

Fachanwalt für Steuerrecht
Am Reisenbrook 8 d, 22359 Hamburg
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dirk Ewald

Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburg
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wiebke Hofmann-Jacobsen

Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ute Walter

Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburg
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Jürgen Dreyer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Middelhauve

Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburg
in 15.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andreas Schott

Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburg
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Camilla Joyce Thiele

Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburg
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rudolf Dorsch

Rathausplatz 9, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Janne Seelig

Fachanwalt für Erbrecht
Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Tegen

Große Straße 1-3, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Annette Triebe

Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Bülow

Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto Nietsch

Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zeising

Hamburger Straße 146, 22083 Hamburg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd-Hinrich Brahms

Lindenstraße 19-21, 25421 Pinneberg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rüdiger Golchert

Osterholder Allee 2, 25421 Pinneberg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christiane Lembke

Lindenstraße 29, 25421 Pinneberg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gabriele Renken-Roehrs

Fahltskamp 31A, 25421 Pinneberg
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Norderstedt
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Erben mit Testament

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Norderstedt berät bei einem Erbfall.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Erben der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil errechnet?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Norderstedt liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Die Annahme seines Erbteils

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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