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Anwaltssuche für Versicherungsrecht in Landshut

Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer Landshut
Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Neustadt 530, 84028 Landshut
0871 965 65 56 0
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Bernhard Schwarzbauer, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht in Landshut. Sie stehen im Disput mit Ihrem Versicherer oder haben Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen? Ich kann Sie bei der Kommunikation mit den Behörden oder den Versicherern unterstützen und Ihnen helfen Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, dann können wir Ihr Anliegen in aller Ruhe besprechen. Worin liegen meine Kompetenzen im Sozial- und Versicherungsrecht?. Im Anschluss an meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1997 erfolgte der Eintritt in die renommierte Kanzlei in Landshut. Seitdem berate und vertrete ich Mandanten in den Bereichen des Sozial-, Versicherungs, Verkehrsunfalls-, und Verwaltungsrechts. Von Anfang an lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Sozialrecht, weshalb ich bereits seit 2000 den Titel Fachanwalt für Sozialrecht führen darf. 2007 folgten dann die Prüfungen zum Fachanwalt im Versicherungsrecht. Um diese Titel tragen zu dürfen und bestmögliche Beratung zu gewährleisten, nehme ich seither regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen ...mehr
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Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Versicherungsrecht?

Auto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener MotorhaubeAuto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener Motorhaube Der deutsche Staat erfüllt die Fürsorge seinem Volk gegenüber unter anderem durch Pflichtversicherungen wie Sozialversicherungen. Angeboten werden darüber hinaus jedoch zahlreiche weitere freiwillige, private Versicherungen. Das Versicherungsrecht dient diesen als rechtliche Basis. Die Rechtsbeziehungen des Vesicherungsrechtes werden durch das Zivilrecht geregelt. Weitestgehend sind die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Alles ist versicherbar.

Geldbeutel mit Geldscheinen und MünzenGeldbeutel mit Geldscheinen und Münzen Immer wieder erklären Finanzprofis, welche Versicherungen vernünftig sind und welche überflüssig. Als absolut wichtig wird die Privathaftpflichtversicherung eingestuft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Auslandsreisekrankenversicherung sind ebenfalls sehr sinnvoll. Hundebesitzer sollten auch über eine Tierhalterpflichtversicherung nachdenken. Die Wohngebäudeversicherung ist Expertenmeinungen zufolge unbedingt empfehlenswert für Hauseigentümer. Dies gilt auch für Bauherren und der möglichen Bauherrenhaftpflichtversicherung. Ergänzt werden kann sie mit einer Elementarschadensversicherung. Eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Selbstständigen interessant. Mögliche zusätzliche relevante Versicherungen wären dann auch die Pflegezusatz- oder Kinderinvaliditätsversicherung. Sie sind in der Regel leider sehr teuer und es ist zu überlegen ob man sich die Beiträge über Jahre hinaus leisten kann. Ebenfalls teuer sind Zahnzusatzversicherungen. Die Rechtsschutzversicherung ist nützlich, wenn man gezielt einen Rechtsbereich abdecken möchte. Die Gefahr sich doppelt zu versichern ist bei dem unübersichtlichen Leistungsumfang der Versicherungsunternehmen groß. So deckt die Hausratversicherung in aller Regel bereits verloren gegangenes Reisegepäck mit ab. Auch die Kosten für Brillen- oder Handyversicherungen stehen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen. Man ist gut beraten, sich beim Abschluss einer Versicherung einen eigenen Rechtsbeistand zu nehmen. Denn Versicherungen selbst haben Anwälte für Versicherungsrecht in ihrem Unternehmen angestellt um dadurch ihre Position zu stärken. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht in Landshut, wenn Sie Ihre Rechte missachtet sehen.

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

enttäuschte junge Frau vor Versicherungsunterlagenenttäuschte junge Frau vor Versicherungsunterlagen Eine Versicherung schützt die versicherte Person indem sie die Kosten für entstandenen Schaden, je nach vereinbarter Leistung, übernimmt. Die Versicherung kann, wenn der Versicherungsfall eintritt, eine Prüfung veranlassen. Bei eingetretenem Personenschaden ist dies sogar sehr wahrscheinlich. Aber die Versicherung muss sich an eine angemessene Prüfzeit halten um nicht gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Die Versicherung gerät sonst mit ihrer Zahlung in Verzug und muss dann auch für diesen Verzugsschaden aufkommen. Auch die Honorarkosten für den engagierten Rechtsanwalt können in diese Summe mit einfließen. Dafür gibt es aber keine Gewähr. Der Versicherung sollte als erster Schritt eine schriftliche Erinnerung zugeschickt werden. Auch ein Blick in das HIS Verzeichnis kann klären ob evtl. ein ungerechtfertigter Eintrag vorliegt, den es zu bereinigen gilt. HIS (Hinweis- und Informationssystem) kann man sich wie die Schufa vorstellen, auch sie dient der Aufdeckung von Missbrauch, in diesem Fall Versicherungsbetrug. Ein Ombudsmann könnte benannt werden. Dieser ist eine kostenfreie Option um zu einer, für beide Seiten, zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Es gibt auch eine Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht, kurz BaFin, an die man sich wenden kann. Niemand sollte jahrelang auf vereinbarte Leistungen von seiner Versicherung warten müssen. Seine Rechte vor Gericht durchzusetzen, dafür ist die Unterstützung eines routinierten und erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht oft nötig. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Versicherungsrecht in Landshut.

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