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Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Bramstedt bei Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bad Bramstedt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Witt

Overndorfer Straße 40 a, 25548 Kellinghusen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Borcherding

Gartenstraße 7 d, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Borstel

Bahnhofstraße 5, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Loreena Melchert

Kuhberg 26, 25355 Barmstedt
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Raabe

Großflecken 37, 24534 Neumünster
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Holger Schützhoff

Fachanwalt für Familienrecht|204
Am Teich 18, 24534 Neumünster
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johann David Wadephul

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Mittelstraße 5, 24534 Neumünster
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Mohr

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn
in 26.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Neuenfeldt

Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn
in 26.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Koch

Breite Straße 40-44, 25524 Itzehoe
in 27.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Pruin

Feldschmiede 67, 25524 Itzehoe
in 27.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg-Thomas Rickers

Fachanwalt für Erbrecht|3456
Breite Straße 40-44, 25524 Itzehoe
in 27.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Rosenberg Lipinsky

Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538
Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe
in 27.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Schneider

Viktoriastraße 7, 25524 Itzehoe
in 27.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bad Bramstedt
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Was ist ein Erbvertrag?

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Das Testament – das Erbe

Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Bad Bramstedt der sich bei Erbschaften auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Der Erbe 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Bad Bramstedt im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Das Erbe akzeptieren

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.

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