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Rechtsanwälte für Erbrecht in Hochheim am Main auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hochheim am Main Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ingrid Bender

Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alice Vollmari

Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hella-Maria Munck

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Koch

Bebelstraße 34, 55128 Mainz
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Schneider

Grillenweg 13, 55128 Mainz
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank-Conny Kreker

Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Riedel

Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gota Biehler

Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Weddig

Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Platt

Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Hochheim am Main
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Erben mit Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Der testamentarische Erbfall

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hochheim am Main berät bei einem Erbfall.

Testamentsanfechtung

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Das gesetzliche Erbe

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Der Erbe 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Erben der dritten Ordnung

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Das Erbe der 4. Ordnung

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Hochheim am Main berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

In das Erbe einwilligen

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Ein Erbe ausschlagen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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