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Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord-West auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Frankfurt am Main Nord-West Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Henry Naporra

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Heinzstraße 5, 60431 Frankfurt am Main
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Günther Steyer

Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nilufar Holder

Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Main
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Matthei

Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Breitenöder

Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Brüggemann

An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stefan Herter

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Holzhausenstraße 19, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Knut Mikoleit

Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Schaffer

Leerbachstraße 39, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jörg Herzog

Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Main
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Heufelder

Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marc A. Ostoja-Starzewski

Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Main
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabrina Rokuss

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Yvonne Steinkamp-Deetjen

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Main
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jochem Kuhn

Seedammweg 16, 61352 Bad Homburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Waldemar Hühn

Fachanwalt für Familienrecht
Klingerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christina J. Reichel-Pflügl

Fachanwalt für Erbrecht
Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Grazia Schaus

Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gabriele Schumacher

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Staechelin

Fachanwalt für Familienrecht
Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Carsten Wilke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456
Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Eva-Maria Backmeister

Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerret Höher

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friederike Keil

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Küchen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Meissner

Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timo Schweighöfer

Haingasse 22, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heinz Dielmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Milkica Romic-Stojanovic

Fachanwalt für Familienrecht
Mainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nuray Solak-Akay

Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Frankfurt am Main Nord-West
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Einen Erbvertrag schließen

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der schriftliche letzte Wille

Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord-West, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Das Gesetz und die Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Das Erbe der 4. Ordnung

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Frankfurt am Main Nord-West berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Annahme des Erbes

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe ausschlagen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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