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Rechtsanwalt Roland Seliger Bietigheim-Bissingen
Rechtsanwalt Roland Seliger
Aberle & Seliger
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau hilft Rollstuhlfahrerinjunge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Auch Kinder von Sozialhilfeempfängern können seit 2011 durch ein Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer trainiert mit HantelnRollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau mit Krebsleiden in der OnkologieFrau mit Krebsleiden in der Onkologie Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wenn guter Rat teuer ist

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.

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