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Anwalt für Sozialrecht in Otterbach auf Anwaltssuche finden

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Ellen Christine Triebel

Hebelstraße 5, 67734 Katzweiler
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Johannes Berg

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
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Uwe Brix

Pirmasenser Straße 1, 67655 Kaiserslautern
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Janina Alessa Eispert

Fachanwalt für Familienrecht
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
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Philipp Moritz Eschbach

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mozartstraße 34, 67655 Kaiserslautern
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Andreas Frömmel

Brahmsstraße 15, 67655 Kaiserslautern
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Klaus J. Fuhrmann

Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
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Astrid Gösmann

Eisenbahnstraße 4a, 67655 Kaiserslautern
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Rainer Herzfeldt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
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Michael Horn

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Richard-Wagner-Straße 79, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
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Dunja Jahnke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Marktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
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Peter Karmeinsky

Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
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Rainer Kremling

Schubertstraße 37, 67655 Kaiserslautern
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Norbert Krämer

Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslautern
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Wolfgang Kurz

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
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Gerhard Rainer Langguth

Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslautern
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Sebastian Leppla

Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
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Roman Meister

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
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Stefan Motzenbäcker

Marktstraße 35, 67655 Kaiserslautern
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Mirjam Nermyn Ohliger

Logenstraße 8, 67655 Kaiserslautern
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Roland Ohnesorg

Eisenbahnstraße 4 a, 67655 Kaiserslautern
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Katja Ohr

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern
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Dieter Rheinhardt

Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslautern
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Christina Rumpf

Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslautern
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Ute Schellhammer

Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
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Thomas Scherer

Stiftsplatz 2, 67655 Kaiserslautern
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Karin Schmidt

Eisenbahnstraße 17, 67655 Kaiserslautern
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Wolfgang Schwartz

Raiffeisenstraße 6, 67655 Kaiserslautern
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Sebastian Felix Tilly

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schneiderstraße 10, 67655 Kaiserslautern
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Stefan Walter

Fachanwalt für Versicherungsrecht|3456
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
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Edwin Weis

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Marktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
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Laura Winter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eisenbahnstraße 73, 67655 Kaiserslautern
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Bastian Bauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
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Andreas Brokamp

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern
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Florian Decker

Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
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Volker Haardt

Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
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Klaus Madl

Benzinoring 9, 67657 Kaiserslautern
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Michael Schneider

Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
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Dimitri Spiridonov

Fachanwalt für Versicherungsrecht|204
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
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Hubert Steinmacher

Bahnhofstraße 26, 67657 Kaiserslautern
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Infos zu Anwälte Sozialrecht in Otterbach
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Näheres zur Sozialhilfe Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

mehrere Personen warten in einer Warteschlangemehrere Personen warten in einer Warteschlange Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Bei wem beantragt man Sozialhilfe?

Ärztin spricht mit Patientin auf der IntensivstationÄrztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Auch Kinder von Sozialhilfeempfängern können seit 2011 durch ein Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau und Mann halten die HandFrau und Mann halten die Hand Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Pfleger helfen einer alten Dame in den RollstuhlPfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.

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