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Ihren Anwalt für Sozialrecht in Traunreut finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Traunreut.
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Lell

Esentalstraße 10, 83365 Nußdorf
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Ingrid Bayer-Mücke

Waldweg 36, 83339 Chieming
in 7.1 km Entfernung
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Sabine Ewald

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Am alten Tor 3, 83339 Chieming
in 7.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Julian Praun

Laimgruber Straße 12, 83339 Chieming
in 7.1 km Entfernung
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Edith Kreiser

Kirchenstraße 1, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
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Robert Liedl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Vormarkt 17, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
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Judith Pietsch

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 7, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Gottfried Putz

Vormarkt 7-9, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Schindler

Hauptstraße 25, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Lämmerhirdt

Karl-Raupp-Weg 5, 83358 Seebruck
in 8.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Ernst H. Stefan

Fembach 11, 83358 Seebruck
in 8.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz Blachian

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Susanne Bulenda-Weiß

Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Stefan Conrads

Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Barbara Daumiller

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Jens Andreas Diedrich

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Horst Fembacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Gertrud Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Christian Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Jörg Michael Forster

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Stefan Gilch

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Benedikt Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Wolfgang Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Hermann Gutwald

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Martina Götzl-Kirchner

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Christina Herrmann

Fachanwalt für Familienrecht
Ludwigstraße 22, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Maria-Theresia Huber-Arpé

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Forstmeierstraße 25, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Luise Kammermeier

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Andreas Ludwig Kastenbauer

Fachanwalt für Strafrecht|204
Taubenmarkt 11, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Petra Kecht

Fachanwalt für Familienrecht
Maximilianstraße 10, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Susanne K. Kühn

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Alois Franz Maier

Fachanwalt für Familienrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Rudolf Mayer

Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Jakob Mehringer

Maxplatz 5/II, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Miguel W. Moritz

Maximilianstraße 25, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Hans Olschewski

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Marc Rager

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Claudia Maria Rudholzner

Ludwigstraße 22 b, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Bernd Runge-Rannow

Ludwigstraße 37, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
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Franziska Schiebusch

Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Traunreut
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das SGB II regelt diese Fälle. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Ärztin spricht mit Patientin auf der IntensivstationÄrztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehenjunge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaskemännlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau mit Krebsleiden in der OnkologieFrau mit Krebsleiden in der Onkologie Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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