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Finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Verden (Aller) für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Verden (Aller).
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Ameis

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Artilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Bauer

Am Hubertushain 19, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai Bemmann

Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Bemmann

Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Björn Diering

Am Hufeisen 14, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybille Gerstmayr

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Hanke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Untere Straße 21, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Rosemarie Heims

Lindhooper Straße 10, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Koch

Lindhooper Straße 12, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Konstantin Kruschke

Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Unda Kristiane Küter

Artilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiner Lackmann

Große Straße 68, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Ines Landwehr

Johanniswall 4, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Kerstin Luschei

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Bremer Straße 53, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerd Luttmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hospitalstraße 6, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörk Matthäi

Fachanwalt für Strafrecht
Bremer Straße 53, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Meyer

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Brigitte Polzin

Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Post

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Große Straße 43, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerd-Jürgen Rahn

Hospitalstraße 6, 27283 Verden (Aller)
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Maren Rolink

Fachanwalt für IT-Recht|204
Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Jakob Struif

Fachanwalt für Strafrecht
Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietz Tretschok

Artilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Verden (Aller)
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.

Intensivkrankenschwester steht am Bett einer PatientinIntensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau faltet Hände vor das Gesichtjunge Frau faltet Hände vor das Gesicht Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer trainiert mit HantelnRollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wenn guter Rat teuer ist

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? verzweifelter Sozialfallverzweifelter Sozialfall Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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