Anwalt für Sozialhilferecht in Zwickau auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Höderlinstraße 10, 08056 Zwickau
Nicole Schulz, Ihre Rechtsanwältin Arbeitsrecht und Mietrecht sowie Fachanwältin für Sozialrecht in Zwickau. Haben Sie Ärger mit dem Job-Center, eine unerwartete Kündigung erhalten oder Streit mit Ihrem Vermieter? Dann bin ich für Sie da! Senden Sie mir einfach eine Terminanfrage über das Kontaktformular auf meinem Profil und wir werden Ihre Probleme zeitnah aus der Welt schaffen! Meine Kompetenzen. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Universität Leipzig, das anschließende Referendariat am Landgericht Zwickau. Nach Erhalt der Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 2006 war ich bis 2011 in mehreren Kanzleien in Zwickau und Chemnitz tätig. Die dort gewonnene Erfahrung nutzte ich, um im Juli 2011 meine eigene Kanzlei in Zwickau zu gründen. Seitdem stehe ich meinen Mandanten in allen Fragen des Sozialrechts, Mietrechts, Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts sowie des Strafrechts zur Verfügung. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei insbesondere im Bereich des Sozialrechts. Seit 2013 darf ich aufgrund meiner außergewöhnlichen Expertise die Bezeichnung ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Was ist im Sozialrecht geregelt? Das Sozialrecht befasst sich unter anderem mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Anwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Näheres zur Sozialhilfe Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn man einen Anwalt braucht.
Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.