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Anwalt für Sozialrecht in Saarbrücken Dudweiler

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Saarbrücken Dudweiler.
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Peter Michael Bitz

Am Hang 44, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Katja Glaub

In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Anne Valeska Siebraße

Bahnhofstraße 9, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Melanie Surbanoski

Saarbrücker Straße 292, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Christoph Clanget

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Haldystraße 8, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Oliver Graj

Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Claus Ochner

Am Kieselhumes 90, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Waldemar Prinz

Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Anne-Kathrin Renz

Schützenstraße 3-5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Frank Schubert

Bertha-von-Suttner-Straße 3, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Walter Schäfer

Kaiserslauterer Straße 93, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Olena Tereshchenko

Kohlweg 53, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Gregor Theado

Schützenstraße 3-5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Christian Thum

Heidenkopferdell 6, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Thomas Blaschke

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Julia Michel

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Peter Sporbeck

Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Eva Sydow

Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Heike Baltes

Kaiserstraße 91, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Manuel Schauer

Im Flürchen 83 b, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Harald Schneider

Schulstraße 40, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Katrin Bedersdorfer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Thomas Bernd

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Florian Decker

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Jochen Eisenbeis

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Martin Glasow

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Nicole Gräwer

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Barbara Haupenthal

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Dirk Köhler

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Frank Lauterbach

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Martin Palige

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Christoph Schmidt

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Ralf Schneider

Malstatter Markt 11-13, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Volker Simmer

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Jean-Olivier Boghossian

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Eschberger Weg 43, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Rainer Lenzen

Bismarckstraße 39-41, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Marwin H. Roth

Am Staden 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Michael Bernd Scherer

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Halberg 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Saarbrücken Dudweiler
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau und Mann halten die HandFrau und Mann halten die Hand Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wenn guter Rat teuer ist

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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