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Rechtsanwälte für Strafrecht in Gehrden auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Gehrden Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Matuschczyk

Kommandanturstraße 8, 30169 Hannover
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Klapproth

Rathausplatz 11, 30823 Garbsen
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mustafa Akbulut

Steintorstraße 6, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Doehring

Aegidientorplatz 2B, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Heister

Ständehausstraße 10/11, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heitmüller

Luisenstraße 5, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Scholl

Kanalstraße 12, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vyacheslav Varavin

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Georgstraße 48, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Waldraff

Sophienstraße 1, 30159 Hannover
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tanja Brettschneider

Berliner Allee 9-11, 30175 Hannover
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Fritzsch

Fachanwalt für Strafrecht
Hinüberstraße 8, 30175 Hannover
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arvid Mielken

Fachanwalt für Strafrecht|204
Königstraße 45, 30175 Hannover
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bastian Quilitz

Fachanwalt für Strafrecht
Berliner Allee 12, 30175 Hannover
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Baßler

Hildesheimer Straße 124, 30880 Laatzen
in 14.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrey Lepscheew

Podbielskistraße 87, 30177 Hannover
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friedrich Baule

Hauptstraße 69, 31559 Haste
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Kleine-Tebbe

Fachanwalt für Strafrecht
Lange Straße 34, 31515 Wunstorf
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Muammer Duran

Leo-Sympher-Promenade 65, 30655 Hannover
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Gehrden
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Gehrden an.

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Gehrden.

Drogen im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Betrug

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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