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Anwalt für Strafrecht in Kernen im Remstal

Rechtsanwälte aus Kernen im Remstal & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

4 Anwälte im 40 km Umkreis von Kernen im Remstal
Rechtsanwältin Vanessa Unfried Ludwigsburg
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Kernen im Remstal an.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Betäubungsmittelgesetz

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential ohne therapeutischen Nutzen gehören zur Anlage I des BtMG und sind sogenannte nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Kernen im Remstal.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Vorhandenen Defiziten in der Erziehung soll mit gezielten Erziehungsmaßregeln, wie das Auferlegen eines Erziehungsbeistandes, entgegengewirkt werden um weiteres strafbares Handeln zu vermeiden und den Straftäter zur Einsicht zu bewegen. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.

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