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Anwalt für Strafrecht in Querfurt auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Querfurt Mandate annehmen

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Torsten Ay

Vicariatsgasse 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Tilo Eigendorf

Friedrich-Henze-Straße 43, 06179 Teutschenthal
in 22.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Querfurt
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Querfurt an.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Querfurt.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Jugendlichen Tätern soll in erster Linie auf erzieherischer Ebene klargemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft einzuhalten sind. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Vorhandenen Defiziten in der Erziehung soll mit gezielten Erziehungsmaßregeln, wie das Auferlegen eines Erziehungsbeistandes, entgegengewirkt werden um weiteres strafbares Handeln zu vermeiden und den Straftäter zur Einsicht zu bewegen. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Hier handelt es sich dann um eine Freiheitsstrafe zwischen einem halben Jahr bis zu fünf Jahren.

Was ist Betrug?

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.

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