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Ihren Anwalt für Strafrecht in Steinen (Baden) finden

Rechtsanwälte aus Steinen (Baden) & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Holger Meier Freiburg im Breisgau
Rechtsanwalt Holger Meier
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Steinen (Baden) an.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Das BtMG – ein Bundesgesetz

Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Anlage III des BtMG führt Medikamente auf, die süchtig machen können aber von therapeutischem Nutzen sind. Als solche sind sie also verkehrs- und verschreibungsfähig. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Steinen (Baden) auf.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Des weiteren regelt das Strafgesetzbuch auch Computerbetrug. Hier steht die Computermanipulation im Vordergrund.Die Beeinflussung einer Datenverarbeitung stellt eine Täuschungshandlung dar. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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