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Anwälte für Steuerrecht in Köln Lindenthal für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Köln Lindenthal Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Heinrich Bürmann

Dürener Straße 295, 50935 Köln
in 0.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Jochen Jungbluth

Dürener Straße 295, 50935 Köln
in 0.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Birgit Voß

Fachanwalt für Steuerrecht
Dürener Straße 295, 50935 Köln
in 0.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Bernd Keller

Nonnenwerthstraße 13, 50937 Köln
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christoph Frey

Aachener Straße 621, 50933 Köln
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Traugott E. Holzwarth

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Aachener Straße 370, 50933 Köln
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christina Henningsen

Sachsenring 59, 50677 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ingo Heuel

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Ley

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kaesenstraße 6, 50677 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Jörg Alvermann

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Cristian Esteves Gomes

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Heinz-Willi Kamps

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Alexandra Mack

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Herbert Olgemöller

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rolf Schwedhelm

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Talaska

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Jürgen Pelka

Fachanwalt für Steuerrecht
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ulrike Bär

Fachanwalt für Steuerrecht
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sounia Kombert

Vogelsanger Straße 136, 50823 Köln
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Frank Balmes

Gereonstraße 34-36, 50670 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Henrique Leimkuhl-Schulz

Hülchrather Straße 15, 50670 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Katherine Nennstiel

Lupusstraße 30, 50670 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Stephan Eilers

Fachanwalt für Steuerrecht
Im Zollhafen 24, 50678 Köln
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Elisabeth Lepique

Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Axel Bödefeld

Fachanwalt für Steuerrecht
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolfgang Dunkel

Clever Straße 16, 50668 Köln
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Gunnar Knorr

Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Adalbert Rödding

Kennedyplatz 2, 50679 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Volker Schacht

Kennedyplatz 2, 50679 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Markus Schulz

Mathesenhofweg 24, 50859 Köln
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Richard Schmidt

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 18.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Robert Risse

Am Steg 11, 40789 Monheim am Rhein
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Köln Lindenthal
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin für Steuerrecht in Köln LindenthalAnwältin für Steuerrecht in Köln Lindenthal Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. In Köln Lindenthal finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was ist Schwarzarbeit?

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Wenn der Steuerprüfer kommt

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeitsplatz in eigener WohnungArbeitsplatz in eigener Wohnung Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Aber es gibt Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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